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Wichtige Dokumente

Frage­bogen
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Behandlungs­vereinbarung
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Schweige­pflichts­entbindung
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Zutritts­bewilligung
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Klienteninformation
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Klient*inneninformationen *)

Die für die Beratung/das Training erforderliche Beratungsvereinbarung steht meinen Klient*innen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung, ebenso ein Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht sowie ein Fragebogen zur Vorgeschichte und Entwicklung des Kindes.

Bitte ausdrucken, ausfüllen und zum ersten Behandlungstermin mitbringen.

Da ich nicht mit Krankenkassen abrechne, sind Rechnungen privat zu bezahlen. 

Dies hat u.a. den Vorteil, dass die Krankenkassen keine Auskunft erhalten.

Beratungsmöglichkeiten bestehen in meiner Praxis HerzArbeit – Raum für Wachstum in 6850 Dornbirn sowie an zu vereinbarenden Orten.

Terminvereinbarungen sind zwingend erforderlich. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung bitte das E-Mail-Formular auf dieser Seite.

Auf Grund meiner Tätigkeit als Lebens- und Sozialberaterin müssen Beratungstermine vorgeplant werden. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen rechtzeitig ab. Nutzen Sie bei Terminabsagen immer das E-Mail-Formular auf dieser Seite. 

Achtung, bei Terminabsagen können Kosten entstehen.

Telefonische Beratung wird nach Zeit berechnet.

Die Dauer der gesamten Beratung richtet sich nach den Bedürfnissen der Klient*innen und variiert somit entsprechend.

Bei Hausbesuchen wie auch bei Besuchen in Einrichtungen, auf Veranstaltungen und in Seminaren werden Fahrkosten sowie eine Stundenpauschale für die An- und Abreise berechnet. Kilometerpauschale: 0,50 € pro km, Stundenpauschale: 45 € pro angefangener Reisestunde.

Kostenübersicht **)

Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 (Kleinunternehmer)

Erstgespräch/ Beratungsgespräch/ systemische Aufstellung/ Zoom oder Telefontermine
pro Stunde 129.- Euro

Lernstübchen (2,5 Stunden pro Einheit/ maximal 4- 5 Kinder)
pro Einheit 92.- Euro pro Kind

Kostenstaffelung bei Terminabsagen

Keine Kosten entstehen bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung (Attest).
Erfolgt die Absage kurzfristig, also am vereinbarten Termin, werden zu den 100% der Beratungskosten auch vereinbarte und angefallene Reisekosten berechnet (Belege).

Werden von Klient*innen vereinbarte Termine abgesagt, erfolgt die Kostenberechnung gestaffelt wie folgt.

Bei Absage 5 AT vor vereinbartem Termin werden 40% der Kosten berechnet.
Bei Absage 4 AT vor vereinbartem Termin werden 50% der Kosten berechnet.
Bei Absage 3 AT vor vereinbartem Termin werden 80% der Kosten berechnet.
Bei Absage 2 AT vor vereinbartem Termin werden 90% der Kosten berechnet.
Bei Absage 1 AT vor vereinbartem Termin werden 100% der Kosten berechnet.
Bei Absage am vereinbarten Termin werden 100% der Kosten berechnet.

AT = Arbeitstage (Montag bis Freitag).